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Es wurden 22 Hintergrundinformationen zu den ausgewählten Kriterien gefunden.Formen der Beteiligung
Gelebte Partizipation in der Schule und im Unterricht ermöglicht es Kindern und Jugendlichen mitzureden, ihre Schule mitzugestalten und Verantwortung für das Schulleben zu übernehmen. Sie lernen, zur eigenen Meinung zu stehen und andere zu akzeptieren, erleben Demokratie und erfahren, dass jede/r Einzelne etwas bewirken kann. Egal, ob auf der institutionellen Ebene (Klassenrat, Schülerparlament) oder im Bereich des individuellen Lernens (selbstbestimmtes, forschendes Lernen, Projektunterricht, Freiarbeit). Entscheidend ist, dass die erwachsenen Mitglieder der Schulgemeinschaft den SchülerInnen gegenüber eine Haltung einnehmen, die Beteiligung ermöglicht und fördert. Mögliche Anwendungsfelder für Beteiligungsprozesse
Was sind mögliche Anwendungsfelder für Beteiligungsprozesse? "Partizipation ist eine Haltung"
Beteiligung als Schlüssel für Bildungsprozesse
Natürlich: Kinder sind anders als Erwachsene. Sie haben weniger Erfahrungen, können beispielsweise Gefahren nicht so gut einschätzen. Partizipation kann deshalb nicht heißen, Formen der Beteiligung von Erwachsenen einfach auf Kinder zu übertragen. Ein Gespräch mit der Sozialpädagogin Raingard Knauer.Grundprinzipien der UNO Kinderrechtskonvention
Die Konvention schreibt die Mindeststandards für die Versorgung, den Schutz und die Beteiligung von Kindern am gesellschaftlichen Leben fest. Sie bauen auf vier Grundprinzipien auf:- Dem Grundrecht auf Überleben und persönliche Entwicklung. Es soll durch eine kindgerechte Grundversorgung garantiert werden. (Artikel 6)
- Dem Prinzip der Gleichbehandlung. Kein Kind darf wegen seines Geschlechts, aufgrund von Behinderungen, seiner Staatsbürgerschaft oder Abstammung benachteiligt werden. (Artikel 2)
- Dem Prinzip des 'besten Interesses' des Kindes. Bei politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen sollen die Interessen und Belange der Kinder vorangig berücksichtigt werden. (Artikel 3)
- Der Achtung vor der Meinung des Kindes und dem Recht des Kindes auf Partizipation. (Artikel 12): Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.